Das europäische Wettbewerbsrecht ist auf dem Vormarsch. Seit 1999 unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht mehr nur dem Haushaltsrecht, sondern es gilt der Grundsatz der transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerbsgerechten Vergabe. Betroffen ist davon nicht nur das herkömmliche Beschaffungswesen des Staates, sondern sind z.B. auch alle Bereiche, in denen es auf den Einsatz öffentlicher Finanzmittel ankommt.
Wir beraten und vertreten eine Vielzahl öffentlicher Auftraggeber, sei es bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen, der Beschaffung von Anlagen und Geräten oder von Leistungen des Personennahverkehrs. Die Vermeidung von Risiken und „Fallstricken“ in den teilweise sehr komplexen Vergabeverfahren zählt zu unseren Stärken.
Ein Großteil unserer Erfahrungen im Vergaberecht beruht auf der Beratung und Vertretung von beteiligten Unternehmen. Ein Unternehmen, das als Bewerber oder Bieter an einer Ausschreibung teilnehmen will, muss sich heutzutage zu wehren wissen, um gegen Benachteiligungen vorgehen zu können. Wir unterstützen Sie dabei!
Wir können Ihnen weiterhelfen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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