Weiland Rechtsanwälte berät für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Gründer in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Hierbei hat die Kanzlei einen klaren Fokus auf das Wirtschaftsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht (Private Equity, M&A). Durch ihre klassische Struktur mit dem Schwerpunkt auf die Beratung durch erfahrene Partner bietet die Kanzlei hochqualifizierte Rechtsberatung im Handels- und Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht. Die Kanzlei hat seit über 40 Jahren ihren Stammsitz in Hamburg. Zu unseren Mandanten zählen aber auch Unternehmen und Gesellschafter aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland, insbesondere Frankreich.  Weiland Rechtsanwaelte bietet seinen Mandanten auch über das Gesellschaftsrecht hinaus ein breites, interdisziplinäres Spektrum an wirtschaftsrechtlicher Expertise.

Öffentliches Bau- und Planungsrecht

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Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Bauordnungen – an Gesetzen und Plänen, die regeln, wo, wie und wie umfangreich gebaut werden darf, besteht kein Mangel. Aber gerade die Vielzahl der Vorschriften kann dazu führen, dass Bauplanung nicht nur zu einer architektonischen und wirtschaftlichen Herausforderung wird, sondern auch zu einer juristischen. Wir helfen Ihnen, diese Herausforderung zu meistern.

Ganz gleich ob Sie eine Supermarktfiliale, eine Stadtvilla oder eine Windenergieanlage bauen wollen, Ihre Rechte im Rahmen eines Planaufstellungsverfahren bestmöglich vertreten wissen möchten oder Ihnen die Nachbarbebauung Licht und Luft zu nehmen droht, helfen wir Ihnen, die baurechtliche Situation zu analysieren und nach Möglichkeit in Ihrem Sinne zu gestalten.

Wollen Sie selber bauen oder ein Grundstück einer neuen Nutzung zuführen, wenden Sie sich optimalerweise schon in der frühen Phase der Projektentwicklung an uns, damit wir – in enger Abstimmung mit Ihren Planern  – etwaige rechtliche Unsicherheiten beseitigen können. Gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherren und Baubehörden, können diese im Falle unserer frühzeitigen Mitwirkung häufig ausgeräumt werden. Kommt es nicht zu einer Verständigung, setzen wir Ihre Rechte vor den Verwaltungsgerichten durch.

Auch wenn Sie nicht selber bauen wollen, sondern von den Plänen Dritter betroffen sind, ist ein frühzeitiges Tätigwerden häufig dringend geboten, um zu verhindern, dass vollendete  Tatsachen geschaffen werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Nachbarbebauung, vertreten Sie in Widerspruchsverfahren mit den Baubehörden, sorgen für Eilrechtsschutz und fechten baurechtliche Genehmigungen vor dem Verwaltungsgericht für Sie an.

Gegenstand baurechtlicher Genehmigungsverfahren sind regelmäßig auch immissionsschutz-, umwelt- und naturschutz-, erschließungs- und denkmalschutzrechtliche Aspekte. Auch auf diesen Gebieten verfügen wir über die für eine erfolgreiche Beratung und Vertretung notwendige Erfahrung und Expertise.


Wir können Ihnen weiterhelfen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

E-Mail schreiben jdehaan@weiland-rechtsanwaelte.de
Hotline + 49 (0)40/36 13 07-135