Subventionsrecht ist Wirtschaftsförderungsrecht. Durch die Vergabe finanzieller Mittel versucht der Staat, wirtschaftliches Handeln zu beeinflussen und zu lenken. Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, die die Subventionsvergabe regeln, stimmen aber nicht immer in jeder Hinsicht mit den Interessen der privatwirtschaftlich handelnden Zuwendungsempfänger, die häufig auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren müssen, überein. Die privatwirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten mit den öffentlich-rechtlichen Bedingungen in Einklang zu bringen, ist unser Ziel.
Aber auch wenn Sie eine staatliche Förderung erhalten haben und diese bereits widerrufen worden ist und Sie oder Ihr Unternehmen bereits zur Rückzahlung aufgefordert worden sind, etwa weil der Verwendungsnachweis nicht den Auflagen des Zuwendungsbescheids entsprechen soll, sind wir Ihre Ansprechpartner.
Auf der anderen Seite beraten wir auch Zuwendungsgeber, etwa bei der Erstellung von Förderrichtlinien, der Formulierung von Bestimmungen zur Projektförderung oder im Zusammenhang mit dem Widerruf und der Rückforderung von Zuwendungen. Aus unserer Praxis kennen wir beide Perspektiven: Die des Zuwendungsempfängers und die des Zuwendungsgebers.
Wir können Ihnen weiterhelfen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
E-Mail schreiben jdehaan@weiland-rechtsanwaelte.de
Hotline + 49 (0)40/36 13 07-135