Weiland Rechtsanwälte berät für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Gründer in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Hierbei hat die Kanzlei einen klaren Fokus auf das Wirtschaftsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht (Private Equity, M&A). Durch ihre klassische Struktur mit dem Schwerpunkt auf die Beratung durch erfahrene Partner bietet die Kanzlei hochqualifizierte Rechtsberatung im Handels- und Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht. Die Kanzlei hat seit über 40 Jahren ihren Stammsitz in Hamburg. Zu unseren Mandanten zählen aber auch Unternehmen und Gesellschafter aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland, insbesondere Frankreich.  Weiland Rechtsanwaelte bietet seinen Mandanten auch über das Gesellschaftsrecht hinaus ein breites, interdisziplinäres Spektrum an wirtschaftsrechtlicher Expertise.

Wirtschaftsverwaltungsrecht

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Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst die Normen, die auf den Wirtschaftsprozess und die wirtschaftliche Tätigkeit des Einzelnen unmittelbar einwirken und einen Träger hoheitlicher Gewalt zu bestimmten Handlungen berechtigen oder verpflichten. Einige ganz konkrete Beispiele: Der eine Glühweinstand wird zum Weihnachtsmarkt zugelassen, der andere nicht; dem Immobilienmakler wird die Ausübung seines Gewerbes untersagt; dem Gastwirt wird die Gaststättenerlaubnis widerrufen; der Handwerksbetrieb wird behördlich geschlossen.

Behördliche Maßnahmen im Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts treffen den Adressaten häufig in einem existenziell wichtigen Bereich: Es geht um die Auswahl und die Ausübung des Berufs und damit auch um einen wesentlichen Teil der Grundlage der materiellen Lebensführung. Sorgfältige rechtliche Beratung und die entschlossene und zügige Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes sind hier daher besonders wichtig. Zögern Sie also nicht, uns anzusprechen.


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