Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst die Normen, die auf den Wirtschaftsprozess und die wirtschaftliche Tätigkeit des Einzelnen unmittelbar einwirken und einen Träger hoheitlicher Gewalt zu bestimmten Handlungen berechtigen oder verpflichten. Einige ganz konkrete Beispiele: Der eine Glühweinstand wird zum Weihnachtsmarkt zugelassen, der andere nicht; dem Immobilienmakler wird die Ausübung seines Gewerbes untersagt; dem Gastwirt wird die Gaststättenerlaubnis widerrufen; der Handwerksbetrieb wird behördlich geschlossen.
Behördliche Maßnahmen im Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts treffen den Adressaten häufig in einem existenziell wichtigen Bereich: Es geht um die Auswahl und die Ausübung des Berufs und damit auch um einen wesentlichen Teil der Grundlage der materiellen Lebensführung. Sorgfältige rechtliche Beratung und die entschlossene und zügige Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes sind hier daher besonders wichtig. Zögern Sie also nicht, uns anzusprechen.
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